Rechtsberatung

Wir beraten unsere Privatmandanten wie auch gewerbliche Unternehmen in allen zivilrechtlichen Bereichen mit Schwerpunkten in den unten genannten Gebieten. Gegebenenfalls vertreten wir sie in Verfahren vor Behörden oder Gerichten, um deren Ansprüche oder sonstigen Rechte durchsetzen zu helfen. Im Vordergrund steht allerdings die Absicht, vorbeugend und beratend im Vorfeld etwaiger Verfahren tätig zu sein, um solche tunlichst zu vermeiden.

Arbeitsrecht

Soweit Fragen des Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betroffen sind, handelt es sich um den Bereich des Arbeitsrechtes. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten, z.B. in Fragen der Vertragsgestaltung, vor oder nach Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in Kündigungsschutzfragen und -prozessen. Einschlägige Gesetze hierzu sind z.B. das BGB, das Kündigungschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Personalvertretungsrecht und das Arbeitsgerichtsgesetz.

Erbrecht

In Fragen des Erbrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten insbesonders hinsichtlich der Gestaltung oder Prüfung von letztwilligen Verfügungen (z.B. Testament), Erbverträgen, der Regelung von Rechtsbeziehungen unter Erben und der Durchsetzung von Erbansprüchen. Herr Rechtsanwalt und Buchprüfer Bode ist in vielen Fällen als Testamentvollstrecker tätig, in denen er den letzten Willen der Erblasser ausführt, die Auseinandersetzungen zwischen den Erben regeln hilft, Steuern berechnen lässt und abführt, bis der gesamte Nachlass des Erblassers auseinandergesetzt ist.

Forderungsmanagement

Unsere gewerblichen Mandanten, aber auch Privatleute beraten und vertreten wir hinsichtlich ihrer Forderungen gegen Dritte. Wir beraten Sie über die Erfolgsaussichten bei der Eintreibung von Forderungen und über die dabei entstehenden Kosten. Insbesondere beraten wir Sie bei der Einrichtung oder Optimierung eines Mahn- und Vollstreckungswesen in Ihrem Unternehmen, schulen ggf. Ihre Mitarbeiter in Mahn- und Vollstreckungsfragen im Rahmen unserer Finanzbuchhaltungsleistungen.
Sehen Sie dort bitte auch unter "Finanzbuchhaltung".

Gesellschafts- und Handelsrecht

In diesem Bereich beraten wir unsere Firmenmandanten bei der Gründung ihres Unternehmens ebenso wie hinsichtlich der laufenden Überprüfung von Rechtsbeziehungen zwischen Geschäftsführung und Gesellschaft, den Gesellschaftern untereinander oder auch den handelsrechtlichen Beziehungen zu den Geschäftspartnern. Wir prüfen und gestalten Ihre Gesellschaftsverträge, entwerfen für Sie sonstige Verträge oder z.B. allgemeine Geschäftsbedingungen.

Vertragsgestaltung

Neben den hier genannten Gebieten beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung übriger Verträge bis hin zu Verträgen "sui generis", d.h. Verträgen, die meist Elemente anderer Vertragstypen beinhalten, z. B. Elemente des Kauf oder Mietvertrags.


Rechtsanwälte / Buchprüfer | Bode Thörle

BODE & PARTNER Rechtsanwälte

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